Kinderschutzkonzept der
Ruck-Stiftung des Aufbruchs
1. Einleitung
Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs setzt auf eine verantwortungsvolle Förder- und Begleiterrolle und verpflichtet sich, bei der Auswahl von Kooperationspartnern höchste Standards einzuhalten.
Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs verpflichtet sich, in ihren eigenen Angeboten und Begegnungen Kinder und Jugendliche zu schützen und alle unter Punkt 2 aufgeführten Grundsätze und Werte einzuhalten.
Die Ruck-Stiftung fördert sowohl intern als auch gemeinsam mit Kooperationspartnern den fachlichen Austausch, um eine sichere und wertschätzende Umgebung für Kinder zu gewährleisten.
2. Grundsätze und Werte
• Respekt und Würde: Jedes Kind wird als eigenständige Persönlichkeit mit unveräußerlichen Rechten anerkannt.
• Gewaltfreiheit: Jegliche Form von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt sowie Rassismus und Diskriminierung wird strikt abgelehnt.
• Partizipation: Kinder werden altersgerecht in Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen.
• Vertraulichkeit: Informationen über Kinder werden vertraulich behandelt.
• Transparenz und Vertrauen: Offene Kommunikation mit Kooperationspartnern.
3. Ziele des Kinderschutzkonzeptes
• Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt sowie Rassismus und Diskriminierung.
• Förderung eines sicheren Umfelds, in dem Kinder sich wohl und geschützt fühlen.
• Sensibilisierung aller Mitarbeitenden im Umgang mit Kinderschutzthemen.
• Klare Melde- und Interventionswege bei Verdachtsfällen von Missbrauch in den geförderten Projekten.
4. Präventionsmaßnahmen
• Sorgfältige Auswahl von Mitarbeitenden, die in direktem Kontakt zu Kindern stehen sowie Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses.
• Kooperationsvereinbarungen: Aufnahme von Kinderschutzklauseln
• Schulungen und Austausch: Teilnahme der Projektkoordinatorin (Kinderschutzbeauftragten) der Ruck - Stiftung an Fortbildungen zu Themen des Kinderschutzes, Anzeichen von Missbrauch und richtigem Handeln.
• Monitoring: Regelmäßige Evaluation der Projekte.5. Umgang mit Verdachtsfällen in Partnerprojekten Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs realisiert ihre Projekte stets in kooperierenden Einrichtungen und geht Meldungen von Partnern oder Dritten nach.
• Bei Verdachtsfällen informiert die Projektkoordinatorin (Kinderschutzbeauftragte) der Stiftung die betroffenen Partnerorganisationen und unterstützt bei der Einleitung der notwendigen Schritte.
• Die Ruck - Stiftung des Aufbruchs wahrt Vertraulichkeit und schützt die Identität der Betroffenen.
• Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann die Ruck - Stiftung des Aufbruchs Fördermittel aussetzen oder Kooperationen beenden.
6. Kommunikation und Transparenz
• Veröffentlichung des Kinderschutzkonzeptes auf der Website.
• Offener Dialog mit Kooperationspartnern über Herausforderungen und Best Practices im Kinderschutz.
• Feedbackmöglichkeiten für Partner und, wenn möglich, für Kinder und Eltern in geförderten Projekten.
7. Evaluation und Weiterentwicklung
• Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Kinderschutzkonzeptes.
• Einholen von Rückmeldungen aus den Partnernetzwerken.
• Integration neuer gesetzlicher Anforderungen und fachlicher Standards.
Stand: 21.01.2026
